• Als Emissionsarmes universell einsetzbares Bindemittel, als Grundierung / Haftbrücke / Injektionsharz auf Beton- und Estrichböden und anderen mineralischen Untergründen und als Bindemittel für Epoxidharz Feinspachtel / Mörtel / Versiegelung / Verlaufbeschichtungen.
  • Zudem werden gesetzliche Vorgaben wie VOC (organische Lösungsmittel) Gehalt weit unterschritten und deshalb sind die Anforderungen nach dem AgBB – Schema unter Berücksichtigung der DIBt-Richtlinie erfüllt